IDEALE REIHENFOLGE DER KURSE: BITTE BEACHTEN
Wir empfehlen sehr, dass Sie die Kurse in der folgenden Reihenfolge absolvieren:
- Teil III und IV (sofern nicht vom ersten Meistertitel anerkannt)
- Teil II
- Teil I
Die Terminplanung der Kurse optimieren wir für diese Reihenfolge, auch unter der Berücksichtigung der Prüfungstermine der Handwerkskammern.
Wenn Sie davon abweichen möchten, melden Sie sich doch gern bei uns.
HANDWERKSKAMMERN
Handwerkskammer:
Sie selbst müssen bei der Handwerkskammer:
- Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen und
- sich im Anschluss nur für die Teile der Meisterprüfung anmelden, in denen Sie nach Abschluss des Kurses geprüft werden wollen.
In der Regel ist es die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald:
- HWK Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Adresse: B1; 1-2, 68159 Mannheim
0621 – 18002 – 142
Ansprechpartnerin: Frau Flesch ingrid.flesch@hwk-mannheim.de - Hier finden Sie die entsprechenden Links:
hwk-mannheim.de/meisterzulassung
www.hwk-mannheim.de/meisteranmeldung
Sie bekommen diese Informationen auch noch einmal mit Ihrem Starterpaket, sobald Sie sich zu dem BAK-Meisterkurs angemeldet haben.
Bei Fragen zu diesem wichtigen Thema melden Sie sich bitte bei uns! Wir helfen Ihnen gern weiter.
BAFÖG / AFBG
Unsere Meisterkurse sind BAföG-fähig gemäß der Richtlinien des AFBG.
Sofern Sie für Ihren ersten Meistertitel noch keine Förder-Leistungen gemäß AFBG in Anspruch genommen haben, können Sie Leistungen beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen: Details zum BAföG. Es ist nur ein vergleichsweiser kleiner administrativer Aufwand, der aber sehr lohnend ist, wenn alle Bedingungen korrekt erfüllt sind.
BAföG-Formblätter A/B/Z/F: “die optimale Reihenfolge”
Sie können sich alle Formblätter hier downloaden.
Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt:
- Sie melden sich für die BAK-Meisterkurse an.
- Sie füllen den Kopf des Formblatts B aus und es uns per E-Mail an: info@meisterwerk-gesundheit.de (alternativ an unsere Postadresse).
- Wir füllen das Formblatt B mit den notwendigen Informationen zu den Unterrichtsstunden aus und senden es Ihnen zurück.
- Mit den Daten aus Formblatt B können Sie Formblatt A ausfüllen.
- Sie senden Formblatt Z mit den Antrag zur Zulassung an die Handwerkskammer.
- Sobald Sie das Formblatt Z von der Handwerkskammer zurückerhalten haben, senden Sie die vollständig ausgefüllten Formblätter A + B + Z an das für Sie zuständige BAföG-Amt.
- Nach Ende des Meisterkurses senden Sie uns bitte das Formblatt F, das Sie dann von uns ausgefüllt zurück erhalten.
Steuerliche Vorteile
Zudem informieren Sie sich gern auch über die sehr attraktiven Möglichkeiten, Kosten für berufliche Fortbildung bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend zu machen.
Für einen ersten Überblick
Wir freuen uns auf Sie. Bei Fragen, melden Sich sich gern bei uns!
Herzliche Grüße, Ihr Team der BAK/Meisterwerk Gesundheit