IDEALE REIHENFOLGE DER KURSE: BITTE BEACHTEN
Wir empfehlen sehr, dass Sie die Kurse in der folgenden Reihenfolge absolvieren:
- Teil III und IV (sofern nicht vom ersten Meistertitel anerkannt)
- Teil II
- Teil I
Die Terminplanung der Kurse optimieren wir für diese Reihenfolge, auch unter der Berücksichtigung der Prüfungstermine der Handwerkskammern.
Wenn Sie davon abweichen möchten, melden Sie sich doch gern bei uns.
HANDWERKSKAMMERN
Als Teilnahmevoraussetzung zur Meisterprüfung gilt die Handwerksordnung (HWO) und die Meisterprüfungsverfahrensordnung (MPVerfVO).
Bei Fragen zu diesem wichtigen Thema melden Sie sich bitte! Wir helfen Ihnen gern weiter.
- Sie selbst müssen bei der Handwerkskammer:
- Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen
- sich zu allen Teilen der Meisterprüfung anmelden, in denen Sie geprüft werden müssen
In der Regel ist es bei der folgenden Handwerkskammer:
- HWK Rhein Neckar-Odenwald (Mannheim)
- Adresse: B1; 1-3, 68159 Mannheim
- 0621 – 18002 – 142
- Ansprechpartnerin: Frau Flesch (flesch@hwk-mannheim.de)
Sie erhalten weitergehende Informationen von uns, sobald Sie sich zu dem Kurs angemeldet haben.
BAFÖG / AFBG
Unsere Meisterkurse sind BAföG-fähig gemäß der Richtlinien des AFBG.
Sofern Sie für Ihren ersten Meistertitel noch keine Förder-Leistungen gemäß AFBG in Anspruch genommen haben, können Sie Leistungen beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen: Details zum BAföG. Es ist nur ein vergleichsweiser kleiner administrativer Aufwand, der aber sehr lohnend ist, wenn alle Bedingungen korrekt erfüllt sind.
BAföG-Formblätter A/B/Z/F: “die optimale Reihenfolge”
Sie können sich alle Formblätter hier downloaden.
Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt:
- Sie melden sich für die BAK-Meisterkurse an.
- Sie füllen den Kopf des Formblatts B aus und es uns per E-Mail an: info@meisterwerk-gesundheit.de (alternativ an unsere Postadresse).
- Wir füllen das Formblatt B mit den notwendigen Informationen zu den Unterrichtsstunden aus und senden es Ihnen zurück.
- Mit den Daten aus Formblatt B können Sie Formblatt A ausfüllen.
- Sie senden Formblatt Z mit den Antrag zur Zulassung an die Handwerkskammer.
- Sobald Sie das Formblatt Z von der Handwerkskammer zurückerhalten haben, senden Sie die vollständig ausgefüllten Formblätter A + B + Z an das für Sie zuständige BAföG-Amt.
- Nach Ende des Meisterkurses senden Sie uns bitte das Formblatt F, das Sie dann von uns ausgefüllt zurück erhalten.
Steuerliche Vorteile
Zudem informieren Sie sich gern auch über die sehr attraktiven Möglichkeiten, Kosten für berufliche Fortbildung bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend zu machen.
Für einen ersten Überblick
Wir freuen uns auf Sie. Bei Fragen, melden Sich sich gern bei uns!
Herzliche Grüße, Ihr Team der BAK/Meisterwerk Gesundheit