Die neue Meisterprüfungsverordnung – ideal für die Praktiker:innen der BAK

Annette Krohmer - fachliche Leitung HörakustikTanja Krauss - fachliche Leitung Hörakustik

Annette Krohmer und Tanja Krauss, Gründerinnen der BAK Bildungszentren und Fachliche Leitung Hörakustik der Meisterwerk Gesundheit GmbH

Die bisherige Meisterprüfungsverordnung stammt aus dem Jahr 1994 und basierte auf der „Hörgeräteakustikermeisterverordnung“. Wir vom BAK-Team haben im Rahmen dieser Verordnung über 1.200 Meister:innen erfolgreich ausgebildet.

In den letzten 2 Jahren haben wir beide – gemeinsam mit Branchen-Kolleg:innen – an der Neugestaltung der Meisterprüfungsverordnung mitgearbeitet. Das Ergebnis ist eine neue Verordnung, die sowohl die Weiterentwicklung der vergangenen 28 Jahre berücksichtigt und gleichzeitig zukunftsfähig sein soll. Sie reflektiert u.a. die dynamische Weiterentwicklung des Berufsbildes sowie die herausragenden Möglichkeiten moderner Hörsystem-Technik für eine umfassende und interdisziplinäre Versorgung.

Die neue Verordnung stellt eine zentrale Anforderung, die ideal zu der langjährigen Ausgestaltung der BAK-Kurse passt: „Handlungsorientierung“.

Die neue Meisterprüfungsordnung wird – neben der reinen Wissensabfrage – mehr Gewicht darauflegen, dass die Prüflinge Themenbereiche inhaltlich miteinander verknüpfen, z.B. bei konkreten Anwendungsfällen.

Wir selbst sowie unser erfahrenes Dozent:innen-Team sind Praktiker:innen – durch und durch. Wir arbeiten in unserem Berufsfeld, führen eigene Fachgeschäfte oder Otoplastik-Labore oder sind in der Hörakustik-Industrie beschäftigt, z.B. bei Hörsystem-Herstellern. Unsere Kurs-Teilnehmer:innen wissen das sehr zu schätzen.

Insofern ist der gestärkte Fokus auf „Handlungsorientierung“ in der neuen Meisterprüfungsverordnung perfekt passend für unser BAK-Schulungskonzept.
Wir freuen über diese Entwicklung. Und bereiten Sie optimal auf die Prüfungen nach bisheriger und nach neuer Prüfungsordnung vor.  

Herzliche Grüße, Ihre Annette Krohmer und Tanja Krauß