Schritt 1: Was ist das AFBG und bekommen alle die Förderung?
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung vom Staat. Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG). Mit dem AFBG unterstützen Bund und Länder alle, die sich für einen beruflichen Aufstieg entscheiden. Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung und damit die AFBG-Förderung einer Vorbereitungsmaßnahme.
Schritt 2: Was wird gefördert? Ist es kompliziert, den Antrag zu stellen?
Gefördert werden alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung für eine von mehr als 700 Qualifikationen vorbereiten, egal ob in Voll- oder Teilzeit und unabhängig vom Alter. Zu den geförderten Qualifikationen zählen unter anderem FachmeisterIn, FachwirtIn, IndustriemeisterIn, FachkrankenpflegerIn oder TechnikerIn. Für die Antragstellung unterstützt Sie das BAK-Team. In jedem Bundesland stehen zusätzlich die Ämter für Ausbildungsförderung mit Rat und Tat zur Seite, auch die Industrie- und Handwerkskammern unterstützen sehr pragmatisch.
Schritt 3: Wie funktioniert die Förderung konkret?
Gefördert werden:
- Teilzeitmaßnahmen (mit Maßnahmebeitrag) oder
- Vollzeitmaßnahmen (mit Unterhalts- und Maßnahmebeitrag).
Der Maßnahmebeitrag ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und dient dazu, die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von maximal 15.000 Euro zu begleichen.
Dabei wird die eine Hälfte als Zuschuss gezahlt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die andere Hälfte wird als zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Auch die Materialkosten eines Meisterprüfungsobjektes (Meisterstück) werden zu 50 Prozent übernommen, höchstens jedoch bis zu einer Summe von 2.000 Euro. Für den Rest besteht Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen.
Schritt 4: Und wie ist das mit dem Zuschuss zum Lebensunterhalt?
Wer sich in Vollzeit weiterbildet, kann zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt bekommen. Dieser ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und kann beispielsweise für Alleinstehende bis zu 892 Euro monatlich betragen. Die Förderung erfolgt als Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Einkommensfreibetrag beträgt für Teilnehmende 290 Euro und erhöht sich bei Verheirateten oder Verpartnerten um 630 Euro und je Kind um 570 Euro. Der allgemeine Vermögensfreibetrag beträgt 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für Ehepartner und je Kind um 2.300 Euro.
Schritt 5: Kümmert man sich auch um AufsteigerInnen, die bereits Kinder haben?
Der Unterhaltsbeitrag erhöht sich je Kind, je Monat um 235 Euro. Dieser Betrag, der einkommens- und vermögensunabhängig ist, wird nun zu 100 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende können darüber hinaus einen pauschalisierten Zuschuss für die Kinderbetreuung in Höhe von monatlich 150 Euro pro Kind bis zum Alter von 14 Jahren erhalten. Für Verheiratete wird der Unterhaltsbeitrag um 235 Euro erhöht. 100 Prozent davon werden als Zuschuss gezahlt.
Online-Förderrechner:
Mit wie viel Geld Sie konkret rechnen können, ermittelt dieser Online-Förderrechner. Auf der Grundlage Ihrer Angaben erfahren Sie, wie hoch die Unterstützung maximal ausfällt.
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Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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