Hi, ich bin Maibritt und habe 4 kurze Videos für Euch erstellt:

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung vom Staat. Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG). Mit dem AFBG unterstützen Bund und Länder alle, die sich für einen beruflichen Aufstieg entscheiden. Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung und damit die AFBG-Förderung einer Vorbereitungsmaßnahme.

Gefördert werden alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung für eine von mehr als 700 Qualifikationen vorbereiten, egal ob in Voll- oder Teilzeit und unabhängig vom Alter. Zu den geförderten Qualifikationen zählen eben auch der Meistertitel.

Hinweis: alle unsere 9 Meisterkurs-Formate erfüllen die BAföG-Anforderungen. 

In jedem Bundesland stehen gibt es Ämter für Ausbildungsförderung.
Zudem unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung.

Gefördert werden:

  • Teilzeitmaßnahmen (mit Maßnahmebeitrag = Kursgebühren/Materialkosten etc.) oder
  • Vollzeitmaßnahmen (mit Maßnahmebeitrag + Unterhaltskosten).

Der Maßnahmebeitrag ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und dient dazu, die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von maximal 15.000 Euro zu begleichen.

Dabei wird die eine Hälfte als Zuschuss gezahlt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die andere Hälfte wird als zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt.
Diese Werte können sich dann noch reduzieren, wenn Sie zum Beispiel ein Fachgeschäft übernehmen oder sich selbstständig machen. Zudem können Sie nach erfolgreichem Meisterabschluss auch noch die Meisterprämie beantragen. Dies ist eine bundesland-individuelle Regelung. Es werden bis zu 3.000 Euro ausgezahlt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wer sich in Vollzeit weiterbildet, kann zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt bekommen. Dieser ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und kann beispielsweise (für Alleinstehende) bis zu 892 Euro monatlich betragen. Diese Förderung erfolgt als Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Einkommensfreibetrag beträgt für Teilnehmende 290 Euro und erhöht sich bei Verheirateten oder Verpartnerten um 630 Euro und je Kind um 570 Euro. Der allgemeine Vermögensfreibetrag beträgt 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für Ehepartner und je Kind um 2.300 Euro.

Der Unterhaltsbeitrag erhöht sich je Kind, je Monat um 235 Euro. Dieser Betrag, der einkommens- und vermögensunabhängig ist, wird nun zu 100 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende können darüber hinaus einen pauschalisierten Zuschuss für die Kinderbetreuung in Höhe von monatlich 150 Euro pro Kind bis zum Alter von 14 Jahren erhalten. Für Verheiratete wird der Unterhaltsbeitrag um 235 Euro erhöht. 100 Prozent davon werden als Zuschuss gezahlt.

Online-Förderrechner:
Mit wie viel Geld Sie konkret rechnen können, ermittelt dieser Online-Förderrechner. Auf der Grundlage Ihrer Angaben erfahren Sie, wie hoch die Unterstützung maximal ausfällt.

Hier gibt es weitere Informationen!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
– alle Angaben ohne Gewähr –