Nächster Kursstart: 02.08.2024

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Bitte folgende Reihenfolge beachten: erst diesen BAK-Kursteil Theorie absolvieren und im Anschluss den BAK-Kursteil Praxis!

  • Bereits seit 23 Jahren bereiten wir effektiv auch Kurs-Teilnehmer:innen auf die Meisterprüfung Hörakustik vor, die nicht den Ausbildungsberuf Hörakustik erlernt haben. Die Kurs-Teilnehmer:innen sind dann z.B. Meister:innen der Augenoptik oder anderer Gewerke.
  • Wir können sehr gut einschätzen, welche Themenbereiche Sie gut beherrschen müssen – sowohl für Prüfungen als auch die die meisterliche Arbeit im Tagesgeschäft.
  • Gemeinsam mit unserem erfahrenen Dozenten-Team vermitteln wir – besonders praxisnah und anschaulich – das nötige Fachwissen.
  • Wir arbeiten mit einem effektiven Mix aus Präsenz-, Hybrid- und Online-Modulen.
  • Für die Dauer der Kurse haben Sie Zugriff auf unser Online-Lernportal Moodle, u.a. mit den Kurs-Skripten und begleitenden Dokumente. Sie können zusätzlich im Portal Ihre Lern-Fortschritt kontrollieren und Test-Fragen beantworten.
  • Wir bieten zusätzlich zu den Meisterkurs-Modulen begleitende Online-Webinare mit Expert:innen, die – in Ergänzung des Kurses – optimal den Aufbau des meisterlichen Wissens unterstützen. Dies sind u.a. Themen wie Tinnitus, 3D Druck, Gehörschutz etc.

Es wird über 3 Handlungsfelder geprüft, die aufeinander aufbauen.

Wir machen Sie prüfungsfit in den folgenden Themenbereichen:

  •  Hörgeräte-Versorgung (Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres, Zytologie, Nervenphysiologie)
  • Audiometrie (subjektive Audiometrie und objektive Audiometrie, otoakustische Emissionen, AVWS)
  • Hörgerätekunde (Arten von Hörsystemen, Features von Hörsystemen, Wandlersysteme, Digitaltechnik)
  • Hörgeräteanpassung (Otoplastik & Kunststoffe, Anpass-Verfahren, Evaluation der HG-Versorgung)
  • Akustik (Schallerzeugung & -ausbreitung, Wellenlehre, Schallfeldkenngrößen, Psychoakustik)
  • Betriebswirtschaft und -führung (Grundlagen, Kalkulation, Marketing, QM, Arbeitsschutz)

1. Halbjahr 2024:

  • 08.02.2024 – 04.05.2024 (Kurs bereits gestartet)
    • T1: 08.02.2024 bis 10.02.2024
    • T2: 22.02.2024 bis 24.02.2024
    • T3: 29.02.2024 bis 02.03.2024
    • T4: 07.03.2024 bis 09.03.2024
    • T5: 04.04.2024 bis 06.04.2024
    • T6: 02.05.2024 bis 04.05.2024


  • 2. Halbjahr 2024:
    • 02.08.2024 – 21.09.2024
    • Kursname: „BLHQT_01082024″ (bitte bei Buchung angeben)
    • Termine:
      • T1: 02.08.2024 bis 04.08.2024
      • T2: 09.08.2024 bis 11.08.2024
      • T3: 22.08.2024 bis 24.08.2024 (Standort Karlsruhe)
      • T4: 29.08.2024 bis 031.08.2024
      • T5: 05.09.2024 bis 07.09.2024
      • T6: 19.09.2024 bis 21.09.2024


  • 1. Halbjahr 2025:
    • 07.02.2025 – 05.04.2025
    • Kursname: „BLHQT_06022025″ (bitte bei Buchung angeben)
    • Termine:
      • T1: 07.02.2025 bis 09.02.2025
      • T2: 14.02.2025 bis 16.02.2025
      • T3: 27.02.2025 bis 01.03.2025
      • T4: 06.03.2025 bis 08.03.2025
      • T5: 20.03.2025 bis 22.03.2025
      • T6: 03.04.2025 bis 05.04.2025
        (mind. einer Termine findet am Standort Karlsruhe statt)

2. Halbjahr 2025:

    • 08.08.2025 – 18.10.2025
    • Kursname: „BLHQT_07082025″ (bitte bei Buchung angeben)
    • Termine:
      • T1: 08.08.2025 bis 10.08.2025
      • T2: 14.08.2025 bis 16.08.2025
      • T3: 21.08.2025 bis 23.08.2025
      • T4: 04.09.2025 bis 06.09.2025
      • T5: 25.09.2025 bis 27.09.2025
      • T6: 16.10.2025 bis 18.10.2025
        (mind. einer Termine findet am Standort Karlsruhe statt)

Schulungsorte:

  • Landau/Pfalz: Max-Planck-Straße 4, 76829 Landau
  • Karlsruhe: Meisterwerk Gesundheit/ifb, Kriegsstraße 216a, 76135 Karlsruhe
  • Kursgebühr: 
    • € 3.960,– (der Kurs ist MWSt-befreit, auch für Privatpersonen!)
  • bonusPUNKTE: 
    • Wenn Ihr Betrieb Mitglied im netzWERK Gesundheitsberufe ist, kann der Kurs (oder Teile des Betrags) mit bonusPUNKTEN der netzWERK Gesundheitsberufe bezahlt werden (hier weitere Infos)
    • Für diesen Kurs: 79.200 bonusPUNKTE
  • Nicht vergessen:
    • bitte beachten Sie die Hinweise im Bereich BAföG
    • in vielen Fällen besteht die Möglichkeit, Kosten der beruflichen Fortbildung bei der Einkommenssteuer geltend zu machen.

Unsere Meisterkurse sind zugelassen für die wichtige BAföG-Förderung: nach den Bestimmungen des Ausbildungsförderungsgesetzes können Sie also das AFBG oder „Meister:innen-BAföG“, sofern Sie es noch nicht genutzt haben, für unsere Meisterkurse beantragen. Es ist nur ein bisschen administrativer Aufwand, der sich aber lohnt, da die BAföG-Berechtigten nur einen Teil der Förderung zurückzahlen müssen. Hier gibt es weitere Infos: https://www.bak-bildungszentren.de/bafoeg/

Ein Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich. Die Bearbeitungszeiten variieren sehr stark.

Unabhängig vom BAföG geben die meisten Bundesländer einen weiteren Anreiz, um das Handwerk zu stärken. Nach bestandener Meisterprüfung zahlen die Bundesländer den neuen Meister:innen eine Prämie, die auch auch nicht zurück gezahlt werden muss. Diese Prämien müssen die Meister:innen selbst beantragen und dabei teilweise kurze Fristen nach der bestandenen Meisterprüfung einhalten. Hier noch einige Informationen dazu.

  • Falls Mathe/Physik früher nicht Ihre Lieblingsfächer waren: wir bieten Ihnen einen optionalen BAK-Vorbereitungskurs Mathe/Physik.
  • Hier werden – in kleinen Gruppen von maximal 8 Teilnehmer:innen – die relevanten Grundlagen “aufgefrischt”, mit Beispielen aus der Hörakustik-Formelsammlung.
  • Sie trainieren dann auch den flotten Umgang mit dem Taschenrechner und sind dann im Meisterkurs schon wieder “sattelfest”.
  • Weitere Informationen.

Sie selbst müssen bei der Handwerkskammer:

  1. Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen und
  2. sich zu allen Meisterprüfungs-Teilen anmelden, in denen Sie geprüft werden müssen

In der Regel ist es die Handwerkskammer Mannheim:

  • HWK Rhein Neckar-Odenwald (Mannheim)
    • Adresse: B1; 1-3, 68159 Mannheim
    • 0621 – 18002 – 142
    • Ansprechpartnerin: Frau Flesch (flesch@hwk-mannheim.de)

Bei Fragen zu diesem wichtigen Thema melden Sie sich bitte bei uns! Wir helfen Ihnen gern weiter!

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    Warum fragen wir dies? Der Sitz Ihres Arbeitgebers hat ggf. Einfluss auf die korrekte Zuordnung des Handwerkskammer-Bezirks.

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    (*) Land

    Ist Ihr Arbeitgeber Mitglied einer Einkaufsgemeinschaft?
    Warum fragen wir dies? Ggf. besteht ein Rahmenvertrag mit dieser Einkaufsgemeinschaft. Dann könnten Sie von einem günstigeren Preis profitieren.

    Bitte Einkaufsgemeinschaft eingeben:

    bonusPUNKTE von "netzWERK Gesundheitsberufe":
    Falls Ihr Betrieb Mitglied von "netzWERK Gesundheitsberufe" ist: wieviele bonusPUNKTE möchten Sie einsetzen?

    Rechnungsempfänger

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