DER WEG ZUM MEISTERTITEL OHNE GESELLENAUSBILDUNG
Es ist grundsätzlich möglich, den Meistertitel auch ohne Gesellenausbildung im jeweiligen Gewerk oder anderen Meistertitel zu erlangen.
Die Handwerkskammer entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Zu diesem Thema beraten wir Sie gern persönlich. Am besten rufen Sie uns dazu an.
IDEALE REIHENFOLGE DER KURSE: BITTE BEACHTEN
Wir empfehlen sehr, dass Sie die Kurse in der folgenden Reihenfolge absolvieren:
- Fachberater Einstieg
- Fachberater Aufbau
- Mathe/Physik-Vorbereitungskurs (optional)
- Teil III und IV (kombinierter Kurs)
- Teil II
- Teil I
Die Terminplanung der Kurse optimieren wir für diese Reihenfolge, auch unter der Berücksichtigung der Prüfungstermine der Handwerkskammern.
Wenn Sie davon abweichen möchten, melden Sie sich doch gern bei uns.
HANDWERKSKAMMERN
Als Teilnahmevoraussetzung zur Meisterprüfung gilt die Handwerksordnung (HWO) und die Meisterprüfungsverfahrensordnung (MPVerfVO).
Bei Fragen zu diesem wichtigen Thema melden Sie sich bitte! Wir helfen Ihnen gern weiter.
- Sie selbst müssen bei der Handwerkskammer:
- Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen
- sich zu allen Teilen der Meisterprüfung anmelden, in denen Sie geprüft werden müssen
In der Regel ist es bei der folgenden Handwerkskammer:
- HWK Rhein Neckar-Odenwald (Mannheim)
- Adresse: B1; 1-3, 68159 Mannheim
- 0621 – 18002 – 142
- Ansprechpartnerin: Frau Flesch (flesch@hwk-mannheim.de)
Alternativ bei der: HWK Rheinhessen Mainz, Dagobertstrasse 2, 55116 Mainz; Tel. 06131-9992-727, Ansprechpartner: Herr Fancello
Sie erhalten weitergehende Informationen von uns, sobald Sie sich zu dem Kurs angemeldet haben.
BAFÖG / AFBG
Unsere Meisterkurse sind BAföG-fähig. Das ist für Sie ein sehr wichtiger Faktor. Hier finden Sie weitere Informationen: Details zum BAföG.
Es ist nur ein vergleichsweiser kleiner administrativer Aufwand, der aber sehr lohnend ist, wenn alle Bedingungen korrekt erfüllt sind.
BAföG-Formblätter A/B/Z/F: “die optimale Reihenfolge”
Sie können sich alle Formblätter hier downloaden.
Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt:
- Sie melden sich für die BAK-Meisterkurse an.
- Sie füllen den Kopf des Formblatts B aus und es uns per E-Mail an: info@meisterwerk-gesundheit.de (alternativ an unsere Postadresse).
- Wir füllen das Formblatt B mit den notwendigen Informationen zu den Unterrichtsstunden aus und senden es Ihnen zurück.
- Mit den Daten aus Formblatt B können Sie Formblatt A ausfüllen.
- Sie senden Formblatt Z mit den Antrag zur Zulassung an die Handwerkskammer.
- Sobald Sie das Formblatt Z von der Handwerkskammer zurückerhalten haben, senden Sie die vollständig ausgefüllten Formblätter A + B + Z an das für Sie zuständige BAföG-Amt.
- Nach Ende des Meisterkurses senden Sie uns bitte das Formblatt F, das Sie dann von uns ausgefüllt zurück erhalten.
Steuerliche Vorteile
Zudem informieren Sie sich gern auch über die sehr attraktiven Möglichkeiten, Kosten für berufliche Fortbildung bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend zu machen.
Für einen ersten Überblick
Wir freuen uns auf Sie. Bei Fragen, melden Sich sich gern bei uns!
Herzliche Grüße, Ihr Team der BAK/Meisterwerk Gesundheit