Sie sind bereits Meister:in in einem anderen Gewerk und möchten zusätzlich Meister:in Hörakustik werden?

In diesem Fall müssen Sie – in der Regel – ausschließlich die Meisterprüfung in den Teilen 1 und 2 ablegen:

  • Teil 1 – Praxis:
    Wir machen Sie prüfungsfit in den folgenden Themenbereichen:  

    • Kabine 
      • Anamnese – audiologisches Vorgespräch, Ermittlung der Kenndaten des Hörorgans, Auswahl geeigneter Hörhilfen, Beratungsgespräch, Hörsystemanpassung & Messvergleich, Evaluation der Anpassung, Fachgespräch
    • Werkstatt
      • Abdrucknahme, 3D CAD Modelling, Bau einer Hohlschale für ein RIC- oder HDO-Hörsystem, Modifikation von Otoplastiken
    • Messbox
      • Qualitätsprüfung nach DIN Messung, Einstellen von Hörsystemen nach Vorgaben, Ermitteln der Wirkungsweise technischer Features
  • Teil 2 – Theorie:
    E
    s wird über 3 Handlungsfelder geprüft, die aufeinander aufbauen. Wir machen Sie prüfungsfit in den folgenden Themenbereichen:

    • Hörgeräte-Versorgung 
      • Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres, Zytologie, Nervenphysiologie
    • Audiometrie
      • subjektive Audiometrie und objektive Audiometrie, otoakustische Emissionen, AVWS
    • Hörgerätekunde:   
      • Arten von Hörsystemen, Features von Hörsystemen, Wandlersysteme, Digitaltechnik
    • Hörgeräteanpassung:    
      • Otoplastik & Kunststoffe, Anpass-Verfahren, Evaluation d. HG-Versorgung
    • Akustik:      
      • Schallerzeugung & -ausbreitung, Wellenlehre, Schallfeldkenngrößen, Psychoakustik
  • Teil 3 und Teil 4:
    Teile 3 und 4 werden in der Regel von Ihrer ersten Meisterausbildung anerkannt.

Sie besuchen bei uns dann spezielle, separate Meistervorbereitungskurse, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Diese „Quer-Einsteiger:innen-Kurse“ machen wir sehr effektiv schon seit über 10 Jahren.

Tipp – bitte beachten:

Wir empfehlen sehr, dass Sie die Kurse in der folgenden Reihenfolge absolvieren:

  • Teil 2
  • Teil 1

Die Terminplanung der Kurse optimieren wir für diese Reihenfolge, auch unter der Berücksichtigung der Prüfungstermine der Handwerkskammern. Wenn Sie davon abweichen möchten, melden Sie sich doch gern bei uns.

Handwerkskammer:

Als Teilnahmevoraussetzung zur Meisterprüfung gilt die Handwerksordnung (HWO) und die Meisterprüfungsverfahrensordnung (MPVerfVO).
Bei Fragen zu diesem wichtigen Thema melden Sie sich bitte! Wir helfen Ihnen gern weiter.

In der Regel ist es die Handwerkskammer Mannheim:

  • HWK Rhein Neckar-Odenwald (Mannheim)
    • Adresse: B1; 1-3, 68159 Mannheim
    • 0621 – 18002 – 142
    • Ansprechpartnerin: Frau Flesch (flesch@hwk-mannheim.de)

Sie erhalten weitergehende Informationen von uns, sobald Sie sich zu dem Kurs angemeldet haben.


Welche Materialien benötigen Sie für die Meisterkurse?

Neben der fachlichen Vorbereitung auf die Meisterprüfungen erhalten Sie bei uns auch relevante Informationen, welche Materialien / Hörsysteme / Ausstattung wir empfehlen. Aufgrund unseres Netzwerks stellen wir gern die Kontakte zu den aus unserer Sicht besonders geeigneten Herstellern und Lieferanten her.

BAföG

Unsere Meisterkurse sind BAföG-fähig. Das ist für Sie ein sehr wichtiger Faktor. Hier finden Sie weitere Informationen: Details zum BAföG.  Es ist nur ein vergleichsweiser kleiner administrativer Aufwand, der aber sehr lohnend ist, wenn alle Bedingungen korrekt erfüllt sind. Falls Sie für Ihre erste Meisterausbildung bereits Aufstiegs-BAföG genutzt haben, ist dies in der Regel nicht erneut möglich.

BAföG-Formblätter A/B/Z/F: „die optimale Reihenfolge“

Sie können sich alle Formblätter hier downloaden.

Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt:

  • Sie melden sich für die BAK-Meisterkurse an.
  • Sie füllen den Kopf des Formblatts B aus und senden es per E-Mail an info@meisterwerk-gesundheit.de (alternativ an unsere Postadresse).
  • Wir füllen das Formblatt B mit den notwendigen Informationen zu den Unterrichtsstunden aus und senden es Ihnen zurück.
  • Mit den Daten aus Formblatt B können Sie Formblatt A ausfüllen.
  • Sie senden Formblatt Z mit den Antrag zur Zulassung an die Handwerkskammer.
  • Sobald Sie das Formblatt Z von der Handwerkskammer zurückerhalten haben, senden Sie die vollständig ausgefüllten Formblätter A + B + Z an das für Sie zuständige BAföG-Amt.
  • Nach Ende des Meisterkurses senden Sie uns bitte das Formblatt F, das Sie dann von uns ausgefüllt zurück erhalten.

Steuerliche Vorteile

Zudem informieren Sie sich gern über die sehr attraktiven Möglichkeiten, Kosten für berufliche Fortbildung bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend zu machen. Für einen ersten Überblick


Wir freuen uns auf Sie. Bei Fragen, melden Sich sich gern bei uns!

Herzliche Grüße, Ihr Team der BAK/Meisterwerk Gesundheit