Erste Informationen im Überblick

  • Auch ohne Gesell:innen-Ausbildung in der Hörakustik gibt es sehr interessante und finanziell attraktive Perspektiven. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Meistertitel der Hörakustik erlangen. Am besten melden Sie sich für ein individuelles Telefonat bei uns.
  • Um Meister:in der Hörakustik zu werden, müssen Sie bei der Handwerkskammer 4 Prüfungsteile bestehen:

    • Teil I (Praxis Hörakustik)

    • Teil II (Theorie Hörakustik)

    • Teil III (Betriebswirtschaftliche Grundlagen)

    • Teil IV (Ausbildungseignung)

  • Die ideale Reihenfolge: erst den Kombi-Kurs Teil III und IV, dann Teil II, dann Teil I.

Handwerkskammer: 

Sie selbst müssen bei der Handwerkskammer:

  1. Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen und
  2. sich im Anschluss nur für die Teile der Meisterprüfung anmelden, in denen Sie nach Abschluss des Kurses geprüft werden wollen.

In der Regel ist es die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald:

  1. HWK Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
    Adresse: B1; 1-2, 68159 Mannheim
    0621 – 18002 – 142
    Ansprechpartnerin: Frau Flesch ingrid.flesch@hwk-mannheim.de
  2. Hier finden Sie die entsprechenden Links:
    hwk-mannheim.de/meisterzulassung
    www.hwk-mannheim.de/meisteranmeldung

Sie bekommen diese Informationen auch noch einmal mit Ihrem Starterpaket, sobald Sie sich zu dem BAK-Meisterkurs angemeldet haben.
Bei Fragen zu diesem wichtigen Thema melden Sie sich bitte bei uns! Wir helfen Ihnen gern weiter.