Sie sind bereits mindestens 2 Jahre in der Hörakustik-Branche tätig (ohne Gesellenausbildung oder anderen Meistertitel) und möchten Meister:in Hörakustik werden?
Es ist grundsätzlich möglich, den Meistertitel auch ohne Gesellenausbildung oder anderen Meistertitel zu erlangen. Die Handwerkskammer entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. Zu diesem Thema beraten wir Sie gern persönlich. Am besten rufen Sie uns dazu an.
Aber schon einmal vorab:
Um den Meistertitel zu erlangen, müssen Sie – in der Regel – in den Teilen 1, 2, 3 und 4 die Meisterprüfung ablegen:
- Teil 1 – Praxis: wir machen Sie prüfungsfit in den folgenden Themenbereichen:
- Kabine
- Anamnese – audiologisches Vorgespräch, Ermittlung der Kenndaten des Hörorgans, Auswahl geeigneter Hörhilfen, Beratungsgespräch, Hörsystemanpassung & Messvergleich, Evaluation der Anpassung, Fachgespräch
- Werkstatt
- Abdrucknahme, 3D CAD Modelling, Bau einer Hohlschale für ein RIC- oder HDO-Hörsystem, Modifikation von Otoplastiken
- Messbox
- Qualitätsprüfung nach DIN Messung, Einstellen von Hörsystemen nach Vorgaben, Ermitteln der Wirkungsweise technischer Features
- Kabine
- Teil 2 – Theorie: es wird über 3 Handlungsfelder geprüft, die aufeinander aufbauen. Wir machen Sie prüfungsfit in den folgenden Themenbereichen:
- Hörgeräte-Versorgung
- Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres, Zytologie, Nervenphysiologie
- Audiometrie
- subjektive Audiometrie und objektive Audiometrie, otoakustische Emissionen, AVWS
- Hörgerätekunde:
- Arten von Hörsystemen, Features von Hörsystemen, Wandlersysteme, Digitaltechnik
- Hörgeräteanpassung:
- Otoplastik & Kunststoffe, Anpass-Verfahren, Evaluation d. HG-Versorgung
- Akustik:
- Schallerzeugung & -ausbreitung, Wellenlehre, Schallfeldkenngrößen, Psychoakustik
- Hörgeräte-Versorgung
- Teil 3:
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Buchhaltung, Marketing, Personal, Organisation, Steuern, Recht usw.
- Teil 4:
- Ausbilder-Eignung
Sie besuchen bei uns die entsprechenden Vorbereitungskurse und werden damit optimal auf die Prüfung der jeweiligen Handwerkskammer vorbereitet.
Tipp – bitte beachten:
Wir empfehlen sehr, dass Sie die Kurse in der folgenden Reihenfolge absolvieren:
- Teil 3 und 4 (kombinierter Kurs)
- Teil 2
- Teil 1
Die Terminplanung der Kurse optimieren wir für diese Reihenfolge, auch unter der Berücksichtigung der Prüfungstermine der Handwerkskammern. Wenn Sie davon abweichen möchten, melden Sie sich doch gern bei uns.
Welche Materialien benötigen Sie für die Meisterkurse?
Neben der fachlichen Vorbereitung auf die Meisterprüfungen erhalten Sie bei uns auch relevante Informationen, welche Materialien / Hörsysteme / Ausstattung wir empfehlen. Aufgrund unseres Netzwerks stellen wir gern die Kontakte zu den aus unserer Sicht besonders geeigneten Herstellern und Lieferanten her.
BAföG
Unsere Meisterkurse sind BAföG-fähig. Das ist für Sie ein sehr wichtiger Faktor. Hier finden Sie weitere Informationen: Details zum BAföG. Es ist nur ein vergleichsweiser kleiner administrativer Aufwand, der aber sehr lohnend ist, wenn alle Bedingungen korrekt erfüllt sind.
BAföG-Formblätter A/B/Z/F: „die optimale Reihenfolge“
Sie können sich alle Formblätter hier downloaden.
Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt:
- Sie melden sich für die BAK-Meisterkurse an.
- Sie füllen den Kopf des Formblatts B aus und senden Formblatt B per E-Mail an info@meisterwerk-gesundheit.de (alternativ an unsere Postadresse).
- Wir füllen das Formblatt B mit den notwendigen Informationen zu den Unterrichtsstunden aus und senden es Ihnen zurück.
- Mit den Daten aus Formblatt B können Sie Formblatt A ausfüllen.
- Sie senden Formblatt Z mit den Antrag zur Zulassung an die Handwerkskammer.
- Sobald Sie das Formblatt Z von der Handwerkskammer zurückerhalten haben, senden Sie die vollständig ausgefüllten Formblätter A + B + Z an das für Sie zuständige BAföG-Amt.
- Nach Ende des Meisterkurses senden Sie uns bitte das Formblatt F, das Sie dann von uns ausgefüllt zurück erhalten.
Steuerliche Vorteile
Zudem informieren Sie sich gern auch über die sehr attraktiven Möglichkeiten, Kosten für berufliche Fortbildung bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend zu machen. Für einen ersten Überblick
Wir freuen uns auf Sie. Bei Fragen, melden Sich sich gern bei uns!
Herzliche Grüße, Ihr Team der BAK/Meisterwerk Gesundheit